Neu in der Schweiz? Hier ist Ihr Krankenversicherungs-Guide
Alles, was Sie über den Abschluss einer Krankenversicherung in der Schweiz als Neuankömmling wissen müssen. Klare Anleitung zu Anforderungen, Fristen und der richtigen Versicherungswahl.
⚠️ Wichtig: Die 3-Monats-Frist
Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft eine Schweizer Krankenversicherung abschließen. Die Deckung gilt rückwirkend ab Ankunftsdatum, aber bei Versäumnis der Frist drohen:
- Automatische Zuweisung zu einem Versicherer (oft zu höheren Prämien)
- Rückwirkende Prämienzahlungen ab Ankunftsdatum
- Mögliche Bußgelder der kantonalen Behörden
- Eingeschränkte Wahlmöglichkeiten bei der Versicherung
Erste Schritte nach der Ankunft
Anmeldung bei den lokalen Behörden
Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei Ihrer Gemeinde an. Dies legt Ihr offizielles Ankunftsdatum für die Versicherung fest.
Grundanforderungen verstehen
Informieren Sie sich über die obligatorische Grundversicherung (KVG) und deren Leistungen. Jeder muss mindestens diese Deckung haben.
Erforderliche Dokumente sammeln
Bereiten Sie Aufenthaltsbewilligung, Pass und Schweizer Adressnachweis vor. Diese benötigen Sie für Versicherungsanträge.
Versicherungsoptionen vergleichen
Recherchieren Sie verschiedene Anbieter und Deckungsoptionen. Berücksichtigen Sie Faktoren wie Sprachunterstützung und Servicequalität.
Benötigte Dokumente
Wesentliche Dokumente
- Pass oder Identitätskarte
- Aufenthaltsbewilligung oder Visum
- Anmeldung Schweizer Adresse
- Arbeitsvertrag (falls zutreffend)
Zusätzliche Dokumente
- Bankkontodaten
- Bisherige Versicherungsnachweise
- Heiratsurkunde (falls zutreffend)
- Geburtsurkunden der Kinder
Besondere Situationen
Grenzgänger
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen, gelten besondere Regeln:
- Option zur Beibehaltung der Heimatversicherung (mit Formular S1)
- Wahl zwischen Schweizer oder Heimatversicherung
- Familienmitglieder benötigen eventuell separate Regelungen
Studierende
Besondere Überlegungen für Studierende:
- Mögliche Befreiung bei gleichwertiger Deckung
- Akzeptanz der Europäischen Krankenversicherungskarte
- Spezielle Studierendenversicherungspakete verfügbar
Familien
Wichtige Punkte für Familien:
- Jedes Familienmitglied benötigt eigene Deckung
- Familienrabatte möglich
- Mutterschaftsdeckung in Grundversicherung enthalten
Häufige Fragen
Kann ich meine Heimatversicherung vorübergehend nutzen?
Generell nein, außer für temporäre Besucher aus EU/EFTA-Ländern mit Europäischer Krankenversicherungskarte (EHIC). Alle Einwohner müssen innerhalb von 3 Monaten nach Ankunft eine Schweizer Krankenversicherung abschließen.
Was passiert, wenn ich vor Versicherungsbeginn medizinische Versorgung benötige?
Ihre Schweizer Krankenversicherung deckt medizinische Kosten rückwirkend ab Ihrem Ankunftsdatum, auch wenn Sie die Versicherung noch nicht abgeschlossen haben. Bewahren Sie alle Quittungen für die Rückerstattung auf.
Kann ich für die Grundversicherung abgelehnt werden?
Nein, Versicherer müssen alle Antragsteller für die Grundversicherung (KVG) akzeptieren, unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen. Dies ist ein grundlegendes Prinzip des Schweizer Gesundheitssystems.
Was tun, wenn ich die Prämien nicht bezahlen kann?
Prämienverbilligungen sind für Einwohner mit niedrigerem Einkommen verfügbar. Kontaktieren Sie Ihre kantonalen Behörden, um Ihre Berechtigung zu prüfen und Prämienreduktion zu beantragen.
Sollte ich sofort eine Zusatzversicherung abschließen?
Obwohl nicht obligatorisch, erwägen Sie eine Zusatzversicherung, solange Sie gesund sind, da Versicherer Anträge aufgrund von Gesundheitszuständen ablehnen können. Konzentrieren Sie sich jedoch zuerst auf den Abschluss der Grundversicherung, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Brauchen Sie Hilfe beim Start?
Lassen Sie sich durch das Schweizer Krankenversicherungssystem führen. Erhalten Sie Expertenunterstützung bei der Auswahl und Einrichtung Ihrer Versicherung.